Accessibility Control Concept
Erklärung zur BarrierefreiheitAls öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version von ilias.bgn-akademie.de. KonformitätsstatusDie Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung sind die Webseiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseiten werden aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Welche Teile sind nicht barrierefrei?
Eine ausführliche, von ilias.bgn-akademie.de unabhängige Prüfung von ILIAS in der älteren Version 6, findet sich auf der Seite "Feature Wiki - BITV 2.0 test 2020" im Abschnitt "2 Conceptual Summary". Datum der Erstellung der ErklärungDiese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt und zuletzt am 23.11.2020 aktualisiert. Barriere mitteilenSie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung. Alternativ können Sie sich auch gerne per E-Mail an kommunikation@bgn.de wenden. Wir sind dankbar für Ihre Anregungen. Zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
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