Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version von ilias.bgn-akademie.de.

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung sind die Webseiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseiten werden aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • BITV-Bedingung "1.1.1 Nicht-Text-Inhalte" ist nicht erfüllt. Beispielsweise sind für die Icons im Menü keine Alternativtexte verfügbar.
  • BITV-Bedingung "1.3.1 Informationen und Beziehungen" ist nicht erfüllt, die Überschriftenstrukturen sind nicht auf allen Seiten korrekt. In ILIAS-Lernmodulen ist die Funktion der Blätternavigation für Screenreadernutzer nicht klar erkennbar.
  • BITV-Bedingung "1.4.1 Farbe" ist nicht erfüllt. Textlinks sind nicht deutlich durch Kontrast (min. 3:1), eine Markierung oder andere optische Auszeichnung vom Fließtext abgegrenzt.
  • BITV-Bedingung "1.4.3 Kontrast" nicht durchgehend erfüllt.
  • BITV-Bedingung "2.4.1 Umgehen von Elementgruppe" ist eher nicht erfüllt.
  • BITV-Bedingung "2.4.7 Sichtbarer Fokus" ist nicht erfüllt.
  • Die verlinkten Dokumente sind noch nicht barrierefrei. Neue Dokumente können ab dem Frühjahr 2021 Schritt-für-Schritt barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
  • Die notwendigen Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht verfügbar.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.

Eine ausführliche, von ilias.bgn-akademie.de unabhängige Prüfung von ILIAS in der neueren Version 6, findet sich auf der Seite "Feature Wiki - BITV 2.0 test 2020" im Abschnitt "2 Conceptual Summary".

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt und zuletzt am 22.09.2020 aktualisiert.

Barriere mitteilen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung. Alternativ können Sie sich auch gerne per E-Mail an kommunikation@bgn.de wenden. Wir sind dankbar für Ihre Anregungen.

Zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie erreichen diese unter
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)